Energiesteuerrechtlicher Hinweis: Heizgas - Propan / Treibgas - Motorgas
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Mit Ausnahme von Motorgas - Treibgas handelt es sich bei dem von uns gelieferten Flüssiggas (Heizgas – Propan) um ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! |
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Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsversordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! |
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In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt. |
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