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Energiesteuerrechtliche Hinweise



Energiesteuerrechtlicher Hinweis:
Heizgas - Propan / Treibgas - Motorgas



Mit Ausnahme von Motorgas - Treibgas handelt es sich bei dem von uns gelieferten Flüssiggas (Heizgas – Propan) um ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!

Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsversordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.